
Familienrechtliche Begutachtung
Das Familienrecht umfasst verschiedene Bereiche, für welche eine sachverständigen Begutachtung herangezogen werden kann.
1. Elterliche Sorge
Diese Beurteilung behandelt unter anderem:
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Bei welchem Elternteil das Kind zukünftig wohnen wird
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Den Umgangskontakt des anderen Elternteils
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Ob Hilfen bei der weiteren Erziehung angefordert werden sollen
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In wie weit die elterliche Sorge angemessen ausgeübt werden kann
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Ob eine Alleinsorge in Frage kommt
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uvm.
2. Umgangsrecht
Psychologische Gutachten zum Umgangsrecht ermöglichen die Beantwortung von Fragen zum Lebensmittelpunkt des Kindes und Umgangsregelungen der Eltern, welche dem Wohle des Kindes dienen.
3. Erziehungsfähigkeit
Die Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit beurteilt die Kompetenzen und die Ressourcen sowie den Umgang der Erziehungsberechtigten mit dem Kind. Im Zentrum steht aber stets das Kind mit seiner individuellen Entwicklung und Ansprüchen an die Erziehungsfähigkeit der Sorgeberechtigten.
4. Kindswohlgefährdung
Gefahren einer möglichen Kindswohlgefährdung nach § 1666 BGB können durch ein familienrechtliches Gutachten evaluiert werden. Dabei wird nicht nur auf potentielle Gefahrensituationen für das Kind geschaut, sondern auch im Ernstfall schnelle externe Hilfe angefordert. Der Gutachter wird hierbei stets vom Gericht angeleitet und steht mit diesem immer im engen Kontakt.
Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Richter, Staatsanwalt oder psychiatrischer Gutachter sind.
Wenn Sie Psychiater und Gutachter sind, dann profitieren Sie in besonderer Weise davon, Ihre Begutachtung dadurch zu ergänzen, dass Sie uns um eine testpsychologische Zusatzuntersuchung von Probanden bitten. Wir liefern Ihnen aufbereitete und ausgewertete psychometrische Daten und kümmern uns selbst um Kommunikation und Abrechnung mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
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